Simonswälder Archiv
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Nach § 20 Absatz 3 VOB/A muss die Gemeinde als Auftraggeber bei Auftragsvergaben nach Zuschlagserteilung bei freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro (netto) und bei beschränkter Ausschreibung ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) auf geeignete Weise, z.B. über dieses Internetportal, über die erfolgte Vergabe informieren. Die Information muss 6 Monate vorgehalten werden.
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Landtagsabgeordneter Schwehr und Bürgermeister Scheer erzählen Kindergeschichten